Politische Bildung im Landtag von Sachsen-Anhalt

1. Wurzeln

Nach der Auflösung Preußens am Ende des Zweiten Weltkrieges entstand das Land Sachsen-Anhalt, ein Kunstgebilde, wie eine Reihe anderer Länder in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bei den Wahlen 1946 konnte man in der damaligen sowjetischen Besatzungszone noch auf eine demokratische Entwicklung hoffen. Neben der bereits aus Kommunisten und Sozialdemokraten zusammengeschlossenen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bestanden zwei bürgerliche Parteien, die unabhängig zur Wahl antraten. Die CDU und die LDPD hatten im Landtag die Mehrheit. Das Land bekam einen liberalen Ministerpräsidenten. Das zarte demokratische Pflänzchen blieb nicht lange am Leben. Die SED riss die Macht an sich. So kam die Demokratie auf den vormundschaftlichen Staat. Mündige Bürgerinnen und Bürger waren unerwünscht. Politische Bildung, die den Einzelnen zur differenzierten Betrachtung der Gesellschaft und der demokratischen Parteien befähigte und eigenständiges Handeln förderte, galt als Erfindung des westlichen Klassenfeindes. An Stelle von Bildung trat Indoktrination.
Die Bevölkerung in Ostdeutschland war im 20. Jahrhundert bis auf ein kurzes Zwischenspiel in der Weimarer Republik einem autoritären Staatswesen ausgeliefert. Sie hat die Anpassung trainiert. Ihr Leben spielte sich in den privaten Nischen ab. Widerspruch gegen die Mächtigen erschien ihr als sinnlos, als leichtfertiges Geschwätz, das die eigene Existenz und das Fortkommen der Angehörigen bedrohte. Die DDR war die Neuauflage eines feudalen Systems, das Untertanen produzierte. Diese Tradition hat die Ostdeutschen bestimmt. Wer immer hier gelebt hat, wird diese Prägung auch nach dem Verschwinden der DDR in sich tragen. Wer sich im Osten mit politischer Bildung beschäftigt, muss diese Wurzeln der Bevölkerung vor Augen haben. Das ist ein Erbe, das nicht von heute auf morgen verschwindet. Das bedeutet nicht, dass die Ostdeutschen keine Lebensleistung vollbracht hätten, aber es zeigt klar, dass hier eine andere Sozialisation stattgefunden hat als bei den westdeutschen Landsleuten. Die Erwartungen an die Politik und die Gestaltung von Politik wird sich daher anders vollziehen als im Westen.

2. Erfahrungen im Petitionsausschuss

Ich war von 1990 bis 1998 Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt. Da wurde mir in besonderer Weise klar, welche Schwierigkeiten die Menschen im Osten mit dem demokratischen Rechtsstaat haben. Jeder hier erinnert sich an das Eingabewesen zu DDR-Zeiten. "Dann schreibe ich eben an Erich!", hieß es, wenn jemand etwas erreichen wollte, was bisher unmöglich war. Gemeint war Honecker und das Gesellschaftsspiel fand vor allem im Vorfeld von Wahlen statt. Natürlich konnte man nicht zwischen Alternativen wählen, aber der Staat legte Wert darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger an der Urne erschienen und ihre Treue zu Partei und Staat bekundeten. Funktionäre vor Ort wurden jedoch ganz nervös, wenn jemand drohte, nicht zur Wahl zu gehen, weil er dieses oder jenes nicht bekommen hätte. So machten die Menschen manchmal, nicht immer, die Erfahrung, dass die Mächtigen ihren Wunsch erfüllten, auch wenn er dem geschriebenen Recht nicht entsprach. Der Feudalherr entschied zugunsten des Untertanen, wenn ihm danach war. Mit so einer geprägten Erwartungshaltung traten die Petenten nach 1990 auch an den Ausschuss heran. Sie meinten, es hinge vom guten Willen ab, ob ihr Anliegen positiv beschieden würde. Sie sahen nicht ein, dass verbindliche Rechtsnormen, auf die man sich verlassen kann, zur Grundausstattung des demokratischen Staates gehören. Selbst Bärbel Bohley hatte abschätzig erklärt, wir hätten Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen. Dabei weiß die christliche Tradition davon zu reden, dass die absolute Gerechtigkeit allein von Gott hergestellt wird. Alles was Menschen tun, ist dagegen vorläufig. Auch Gesetze haben ihre Tücken. Trotzdem kann man die demokratisch zustande gekommenen Gesetze nicht diffamieren. Ich will ein Beispiel nennen. Die Vertriebenen hatten in der DDR keinen Lastenausgleich erhalten. Sie sollten nach 1990 einige tausend DM bekommen. Der Anspruch musste bis zu einem bestimmten Stichtag angemeldet sein. Wer das nicht tat, verlor seinen Anspruch. Als wir die Petition der Säumigen nicht positiv bescheiden konnten, haben wir viel Unverständnis geerntet und sind beschimpft worden. Manchmal bekamen wir dann zu hören: "Bei Erich war das besser!" Im Gespräch mit dem Petenten begann ein mühseliger Prozess politischer Bildung. Ohne Institution versuchten wir, das Funktionieren der Demokratie im Alltag zu vermitteln.

3. Neue und alte Traditionsbestände

Im Jahre 1991 hatte die Landesregierung die Landeszentrale für politische Bildung eingerichtet. Die CDU, SPD und FDP haben damals die Referentenstellen unter sich aufgeteilt. Dennoch wurde ich als Vertreter einer kleinen Partei gefragt, ob ich auch einen Personalvorschlag hätte. Als ich eine feministisch geprägte Frau vorschlug, waren alle Messen gesungen. Die Ansiedlung einer solchen Einrichtung in der Staatskanzlei verstärkt die Versuchung der Regierung als vorgesetzte Dienstbehörde, sie zum willenlosen Anhängsel zu degradieren. Vielleicht sollten die Zentralen für politische Bildung in Stiftungen verwandelt werden, bei der ein Stiftungsrat die Unabhängigkeit garantiert.
Auch im Landtag von Sachsen-Anhalt fand man nach seiner Konstituierung im Herbst 1990 Spuren einer undemokratischen Mentalität, die nicht durch die reine Lehre, sondern durch Erfahrung und Training überwunden werden kann. Innerhalb des Parlaments blieb das DDR-Erbe spürbar. Viele jammerten um die verloren gegangenen Runden Tische. Dieses vorparlamentarische Möbelstück hatte in der untergehenden DDR ein heilloses Durcheinander verhindert. Seine Legitimation ergab sich aus der Notsituation. Er war nicht durch demokratische Wahlen legitimiert. Im Konsens wollte man handeln.

4. Erwachsenenbildungsgesetz und Konsensbedürfnis

Aber normalerweise gibt es nicht nur einen Weg für Lösungen von politischen und gesellschaftlichen Problemen. Von Königswegen träumen nur Ideologen. Die parlamentarische Demokratie lebt davon, dass die Lösungsangebote strittig sind und der Streit auch öffentlich ausgetragen wird. Damit hatten die Abgeordneten im Landtag ihre Schwierigkeiten. Am 6. Februar 1992 wurde das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet. Es bildet die Grundlage der Weiterbildung und umfasst sämtliche Bildungsinhalte von der allgemeinen und politischen bis zur kulturellen und wissenschaftlichen Weiterbildung. Die Erwachsenenbildung wurde als eigenständiger, gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens beschrieben. Die Förderungsmöglichkeiten wurden festgelegt und die Bildung eines Landesausschusses für Erwachsenenbildung beschlossen. Dazu fand am 9. Oktober 1991 eine Anhörung im zuständigen Ausschuss statt. Vertreter von Einrichtungen und Institutionen der Erwachsenenbildung nahmen die Gelegenheit wahr, sich zu den eingebrachten Gesetzesentwürfen zu äußern. Ihre Wünsche wurden teilweise eingearbeitet. Als es zur abschließenden Aussprache kam, entbrannte zwischen den Regierungsparteien und der Opposition ein heftiger Streit. Das störte das Konsensbedürfnis des damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU. Er führte aus: "Es war die erklärte Absicht der CDU-Fraktion, das Erwachsenenbildungsgesetz so zu bearbeiten, dass es hier im Plenum eine breite Mehrheit - breiter als die Regierungsfraktionen - finden kann. Wir glaubten dafür auch gute Voraussetzungen zu haben; denn anders als im Bereich der Schule war hier gar nicht erkennbar, dass grundsätzliche Unterschiede in den politischen Intentionen bestanden ... Um so verwunderter bin ich über diesen Schaukampf. Ich will bloß darauf aufmerksam machen: Wenn wir jetzt nach dieser doch extrem kontroversen Darstellung in einer Sache, in der eigentlich schon einmal Einigkeit bestanden hatte, zu einem Grabenkrieg kommen, könnte dies zur Folge haben, dass wir uns in Zukunft bei einem Rollenverständnis finden, das sicher in altbundesdeutschen Landtagen üblich ist, wo nämlich von vornherein klar ist, dass Opposition und Regierungsfraktion in der Regel verschiedener Meinung sein müssen. Die wäre aber in unserer Situation des Neuaufbaus eines demokratischen Gemeinwesens aus meiner Sicht unangemessen." (aus: Protokoll der 28. Tagung des Landtages Sachsen-Anhalt, 6.02.1992) Ausgerechnet bei einem Gesetz, in dem es auch um die politische Bildung ging, brach die Konsensideologie wieder durch. Die Diffamierung des politischen Streites als Schaukampf war dafür bezeichnend.

5. Der Streit um die Arbeitnehmerbildung

Die Demokratisierung der Gesellschaft voranzutreiben, war ursprünglich die erklärte Absicht aller Akteure im Landtag. Aber bald wurden Hindernisse durch Gesetzesverfahren aufgerichtet, die die Beteiligungschancen und -rechte der Bürgerinnen und Bürger verschlechterten. Bei der Verabschiedung des Erwachsenenbildungsgesetzes bestand im Parlament noch Einvernehmen, dass in absehbarer Zeit ein Gesetz erlassen werden sollte, durch das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich eine Freistellung zu den Bildungsangeboten garantiert werden sollte. Damals regierte eine Mehrheit aus CDU und FDP. Sechs Jahre später hat sich das Bild geändert. Unterdessen war eine Minderheitsregierung aus SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gebildet worden. Die katastrophale Arbeitslosigkeit im Osten verstärkte die Macht der Arbeitgeber. Der Versuchung, die Lohnabhängigen auszubeuten, wurde kaum widerstanden. Niedrige Löhne, zahlreiche Überstunden, Drohung mit dem Rausschmiss - das war der jetzige Arbeitsalltag. Diese Machtstellung der Wirtschaft schlug sich bei der Debatte um das Arbeitsfreistellungsgesetz nieder. Jetzt fragte die CDU plötzlich durch ihren wirtschaftspolitischen Sprecher: "Was trägt dieses Gesetz dazu bei, bestehende Arbeitsplätze sicherer zu machen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und neue Arbeitsplätze zu schaffen?" Er zitierte das Gesetz: "Anerkennungsfähig sind Bildungsveranstaltungen, die sich thematisch mit den gegenwärtigen und zukunftsbezogenen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitswelt und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen befassen." Zusammenfassend erklärte er: "Dieses Gesetz kommt zur Unzeit, ist eine Belastung für die bestehenden Arbeitsplätze und für die Unternehmen, und es ist absoluter Unsinn, so etwas zu dieser Zeit zu verabschieden." (aus: Protokoll der Tagung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 3.09.1997). Die Mehrheit des Parlaments bestand auf dieses Gesetz. Aber der Wirtschaftsminister der SPD stimmte der Opposition zu und der Ministerpräsident soll das Gesetz seiner Fraktion vor Arbeitgebern als nicht so glücklich und unnötig bezeichnet haben. Ein CDU-Abgeordneter nannte das Gesetz ein "gewerkschaftliches Gesetz". Der Streit zeigte, wie das Bildungsangebot für die Beschäftigten und die Interessen der Arbeitgeber aufeinanderstoßen. Und wenn im Jahre 2002 der Ruf nach Wirtschaftskunde in den Schulen auf Kosten der Sozialkunde laut wird, zeichnet sich eine Veränderung des gesellschaftlichen Klimas ab, die an Dramatik dem Herbst 1989 nicht nachsteht. Aus dem Traum einer demokratischen Gesellschaft, in der die Schwachen durch staatliche Maßnahmen gefördert und geschützt werden, wird die Realität eines von Profitinteressen der Wirtschaft gesteuerten Gemeinwesens sichtbar. Ich denke, die Landtagsabgeordneten trugen dazu bei, dass politische Bildung leicht zum Lernstoff über Institutionen verkommt und nicht zur Aufklärung und Verwandlung gesellschaftlicher Verhältnisse beiträgt.

6. Die Landesverfassung

In der ersten Wahlperiode wurde auch die Verfassung verabschiedet. Sie ist die Stiftungsurkunde eines demokratischen Gemeinwesens. Die Veränderung des Grundgesetzes war nicht gelungen. Dadurch dass die DDR zum Beitrittsgebiet wurde und nach Artikel 23 des Grundgesetzes der westlichen Bundesrepublik beitrat, entfiel die zwingende Notwendigkeit einer neuen Verfassung auf Bundesebene, die für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehen war. Die Landesverfassungen in Ostdeutschland haben dann eine Reihe von Staatszielen und plebiszitären Elementen aufgenommen, die den veränderten Einsichten und Problemen der 90er Jahre entsprachen. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat der Verfassung von Sachsen-Anhalt trotzdem nicht zugestimmt, weil wir an bestimmten Punkten Ausrufungszeichen setzen wollten. Erstens ging es um den Streit der sozialen Menschenrechte - etwa das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnen oder das Recht auf eine unversehrte Umwelt - , die bei den Staatszielen und nicht bei den Grundrechten standen. Wenn die Welt gerechter werden sollte, müssten die sozialen und die Freiheitsrechte gleichrangig und einklagbar sein. Noch war das ein Traum und zehn Jahre später sind wir weiter denn je von seiner Erfüllung entfernt. Zweitens wollten wir die männliche und weibliche Sprachform in der Verfassung haben. Emanzipation der Frauen sollte durch die Sprache zur selbstverständlichen Alltagswirklichkeit werden. Drittens erschienen uns die Quoren für die plebiszitären Elemente zu hoch. Demokratie kann nicht aus Wahlbeteiligung allein bestehen. Viertens hätten wir die Verfassung gern durch eine Volksabstimmung bestätigen lassen. Unsere kleine Fraktion hat an diesem Punkt wie auch an anderen für Möglichkeiten gestritten, Strukturen bereitzustellen, damit aus Landeskindern mündige Bürgerinnen und Bürger werden. Politische Bildung kann nicht nur für Aufklärung streiten, sie muss auch um gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen kämpfen, dass die Schwelle für die eigene Beteiligung nicht durch bürokratische Hemmnisse unnötig hoch gehalten wird.

7. Regierungswechsel, Parlamentarier - und politische Bildung

In der Umbruchszeit 1989/90 saß das ostdeutsche Volk hinter den Fernsehern und folgte fasziniert den öffentlichen Sitzungen des zentralen Runden Tisches und später denen der Volkskammer. So ein hohes Maß an Politisierung der Bevölkerung ist sicher eine Ausnahme. Unterdessen hatte sich die Euphorie verloren. Das Erscheinungsbild des ersten Landtages von Sachsen-Anhalt bestätigte die alten Vorurteile gegen den Parlamentarismus. Drei Regierungschefs in einer Wahlperiode, Abgeordnete, die ihre Fraktionen verließen und eigene Fraktionen bildeten, Skandale wie die Gehälteraffäre der Westminister, Intrigen mit windigen Geheimdienstlern, öffentlich weinende Abgeordnete und Erpressungsversuche durch Parteivorsitzende - so ging es damals zu. Den Medien bot das Land aufregende Vorstellungen, bis schließlich nach der Wahl des letzten Ministerpräsidenten in dieser Wahlperiode im Landtag das Licht ausging. Ein bemerkenswertes Symbol für die unglaublichen Zustände dieser Zeit.
In der zweiten Wahlperiode 1994-98 kam es zu der schon genannten Minderheitsregierung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das allein schon war für den westlichen Teil der Bundesrepublik ungewöhnlich. Zu heftigen Reaktionen kam es allerdings dann, als klar wurde, dass die Regierung nur Bestand haben würde, wenn sie von der PDS toleriert werden würde. Ein Sturm der Entrüstung ging durch die Republik. Es gab die Rote-Socken-Kampagne der CDU. Ostdeutsche Bürgerrechtler fühlten sich tief verletzt. Dabei war dieser Vorgang ein Lehrstück der Politik. Er lieferte Anschauungsmaterial für politische Bildner: Wie gehe ich mit den Eliten eines friedlich untergegangenen Staates um? Gehören die Mitglieder der ostdeutschen Blockparteien auch zu den Eliten? Sind Parteien von damals wirklich wandlungsfähig? Ist der Traum der Linken von einer sozialgerechten Welt ausgeträumt? Hat der real existierende Sozialismus daran Schuld? So können Landtage und Politik einfach durch ihr Dasein und ihr Sosein Beiträge zur politischen Bildung leisten.
Das gilt auch für die dritte Wahlperiode. Mit einem Mal saßen 16 DVU-Abgeordnete im Parlament. Dumpfen Stammtischparolen hatten Hunderttausende von Wählerinnen und Wählern zugestimmt. Es erhob sich die Frage, wie man mit dem Phänomen umgehen sollte. Es gab nicht wenige, die weitermachen wollten, wie bisher. Sie hofften, das Problem totschweigen zu können. Sie fürchteten, die Decke zu heben, weil Unheimliches zu Gesicht kommen könnte. Die SPD-Regierung aber handelte. Sie hat mit allen Ministern ein Aktionsprogramm gegen Rechts aufgelegt. Außerdem entstand ein Verein - Miteinander e.V., Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt -, der mit erheblicher finanzieller Unterstützung des Landes die zivilgesellschaftlichen Kräften stärken und sammeln sollte. Überflüssig wie ein Kropf sei der Verein, meinten die Konservativen. Die Rechtsextremen kreischten vor Wut. Die Veränderungen, an denen der Verein mitwirken soll, sind ein Langzeitprogramm. Man kann nicht in eine Vereinskasse heute oben 2 Millionen hineinfüllen und morgen kommen unten Hunderttausend demokratiegestählte Bürgerinnen und Bürger heraus. Denn die rechten Versatzstücke sitzen tief im Zentrum der Gesellschaft und gehen in den Köpfen der Leute um.
Bleibt zum Schluss noch ein Blick auf die Landtagsverwaltung und ihren Beitrag zur politischen Bildung. Es finden regelmäßige Führungen durch das Gebäude statt. Bei Landtagssitzungen ist die Tribüne für Zuschauer immer mit Gruppen gefüllt. Von Seniorenklubs bis zu den Schulen reichen die Interessenten. Manchmal werden auch mit den Abgeordneten Gespräche geführt. Ich halte das alles für sehr verdienstvoll. Wie hoch die pädagogischen Erfolge solcher Sightseeingtouren sind, kann ich nicht einschätzen. Ich hoffe, es sind mehr, als ich vermute.

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